Antrag zu TOP 6.10 "Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung / Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße"

Scharnhorst
21.02.2022 – Antrag

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 15.03.2022

Begrenzung der Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung/Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Gollnick,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Dortmund-Scharnhorst bittet, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Antrag:

Die Stadt Dortmund wird gebeten, auf der Plaßstraße in Husen zwischen der Bahnunterführung/ Husener Straße und der Einmündung auf die Kurler Straße die Höchstgeschwindigkeit auf 30km/h festzusetzen.


Begründung

Auf der Husener Straße gilt im Bereich der Bahnunterführung bereits Tempo 30. Im weiteren Verlauf der Plaßstraße gibt es auf 150m mehrere Einmündungen (Plaßstraße, Töllenkamp), die schlecht einsehbar (Steigung, enge Kurven) und von daher gefährlich sind. In diesem Bereich verläuft auch der Schulweg Richtung Schulzentrum Eichwaldstraße, außerdem queren hier Nutzer des Bahnhofs die Plaßstraße.

Im weiteren Verlauf zwischen Töllenkamp und Einmündung auf die Kurler Straße (250m) ist die Bushaltestelle DO-Kurl Bf. Hier kommt es gerade im morgendlichen Schulverkehr, aber auch zu anderen Tageszeiten zu gefährlichen Situationen, wenn stehende Busse die Fahrbahn verengen. Zusätzlich ergibt sich in diesem Bereich durch das hohe Verkehrsaufkommen bei beiderseitiger Wohnbebauung ein besonderes Lärmschutzerfordernis. Gemäß Umgebungslärm-Kartierung NRW werden die Richtwerte für Lärmbeeinträchtigung in Dorf- und Mischgebieten sowohl tagsüber wie nachts überschritten. Auch hier ist deshalb eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h geboten.

Eine durchgehende Geschwindigkeitsreduzierung auf 30km/h würde außerdem den Verkehrsfluss verstetigen, die Übersichtlichkeit für alle Verkehrsteilnehmenden erhöhen und gerade für Fußgänger und Fahrradfahrer die Sicherheit signifikant erhöhen.

Insgesamt ergibt sich durch die Reduzierung der Geschwindigkeit im genannten Abschnitt eine theoretische Fahrtzeitverlängerung von maximal 19 Sekunden (bei durchgehender Fahrt mit 50 bzw. 30km/h ohne Bremsvorgang), unter Praxis-Bedingungen dürfte sich eine Verlängerung kaum nachweisen lassen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Marc Schmitt-Weigand
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen