Antrag zu TOP 6.8 "Entfernung der Fahrradschutzstreifen auf der Kurler Straße / Greveler Straße zw. Bahnunterführung und Ortsausfahrt Richtung Grevel sowie auf der Plaßstraße zw. Bahnunterführung und Einmündung in die Kurler Straße"

Scharnhorst
21.02.2022 – Antrag

Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Scharnhorst am 15.03.2022

Entfernung der Fahrradschutzstreifen auf der Kurler Straße/Greveler Straße zwischen Bahnunterführung und Ortsausfahrt Richtung Grevel sowie auf der Plaßstraße zwischen Bahnunterführung und Einmündung in die Kurler Straße

Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister Gollnick,

die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen in der BV Dortmund-Scharnhorst bittet, den folgenden Antrag in die Tagesordnung der kommenden Sitzung aufzunehmen und zur Beratung und Beschlussfassung zu stellen.

Antrag:

Die Stadt Dortmund wird aufgefordert, die in den oben genannten Streckenabschnitten vorhandenen Fahrradschutzstreifen ersatzlos zu entfernen.


Begründung

Die „Fahrradschutzstreifen“ in den oben genannten Streckenabschnitten weisen lediglich die Mindestbreite von 1,25m auf (gemäß Empfehlungen für Radverkehrsanlagen / ERA). Dieses Mindestmaß ist eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt, in der neuen ERA soll dieser Ausnahmetatbestand ganz entfallen.

Dieses „Minimalmaß“ gilt sogar für die Bereiche in der Plaßstraße, in denen der Schutzstreifen unmittelbar an Längsparkplätzen auf dem Gehweg entlangführt und daher eine besondere Gefährdung („dooring“, schwere Unfälle beim unaufmerksamen Öffnen von Fahrzeugtüren) für Radfahrende besteht.

Die im ERA-Regelwerk definierte Standardbreite von 1,50m für Fahrradschutzstreifen, im Bereich von parkenden Fahrzeugen sogar 1,75m, wird an keiner Stelle erreicht.

In der vorliegenden Ausführung bedeuten die Schutzstreifen eine zusätzliche Gefährdung von Radfahrenden, da viele Autofahrende zu eng überholen. Dem liegt die irrige Annahme zugrunde, dass es reicht, nicht die gestrichelte „Schutzlinie“ zu überfahren, um regelkonform zu überholen. Der vorgeschriebene Mindestabstand von 1,50m beim Überholen eines Radfahrenden gilt aber unabhängig von vorhandenen Schutzstreifen.

Deshalb sind die Schutzstreifen aus Gründen der Verkehrssicherheit zu entfernen.

Mit freundlichen Grüßen

gez.
Marc Schmitt-Weigand
Fraktionsvorsitzender Bündnis90/Die Grünen